Technische Unternehmensberatung
R. Quandt

Tel. +49 (0) 30 - 397 46 488         FAX: +49 (0) 30 - 397 46 489        E-Mail:  E-Mail


Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich      

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Beratervertrag zwischen der technischen Unternehmensberatung R. Quandt
als
Auftragnehmer (nachfolgend "AN") und dem Auftraggeber (nachfolgend "AG").
Neben dem Abschluß eines Beratungsvertrages auf der Grundlage eines Formularvertrages ist die direkte Zusendung eines Auftrages an den AN möglich. Der AN nimmt den Auftrag durch schriftliche Bestätigung an.
    
 
§ 2 Aufgaben der Unternehmensberatung  R. Quandt   
(1)

Der AN erbringt Beratungssleistungen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfanges auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Grunddaten und Anfangsannahmen.
(2)
Der AN erbringt darüber hinaus Rechercheleistungen, Leistungen des Projektmanagements und der
Buchnachschau für nicht besonders genehmigungsbedürftige Vorhaben. Es erfolgt keine Buch- bzw. Bilanzprüfung im Sinne des Bilanzrechts.

(3)
Der AN liefert eine Ergebnisdokumentation in Form einer Präsentation sowie in Papierform.      

§ 3 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für die zu erbringende Leistung ist der Sitz des Beratungsteams, bei Firmen mit
mehreren Betriebsstätten der Sitz der Geschäftsleitung.
       

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der AG versichert, dass seine schriftlichen Angaben für den Auftrag richtig, vollständig und verbindlich sind. Insofern stellt er den AN von der Nachprüfung und Rechten Dritter frei.
(2)
Der AG versichert, dass der Auftragsunterzeichner zur Vergabe des Auftrages berechtigt ist.
(3)
Der AG stellt alle für die Auftragsabwicklung notwendigen Informationen dem AN zur Verfügung und stellt, falls notwendig, entsprechende Büroräume zur Verfügung.           

§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütungspflicht ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag und richtet sich in der Höhe nach dem darin  vereinbarten Stunden-, Tages oder Monatssatz zzgl. enstehender Fremd- und  Reisekosten.
(2)
Die Abrechnung erfolgt monatlich.
(3)
Der AG gibt eine Selbsterklärung über seine Zahlungsfähigkeit ab, alternativ ist die Stellung einer Bankbürgschaft möglich.
(4)
Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen zu  berechnen. Verzug tritt ein,
wenn der Zahlungseingang nicht zur Fälligkeit durch den AN festgestellt werden kann und bedarf keiner  weiteren schriftlichen Mahnung.

(5)
Gelieferte Leistungen, Teilleistungen, Recherche- und Überprüfungsergebnisse begründen mit der Übergabe an den AG den Zahlungsanspruch des AN und bedürfen keiner gesonderten               Übergabebestätigung.     
 
§ 6 Haftung und Gewährleistung
(1) Der AN haftet nur für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie bei verschuldeter Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten.
(2)
Der AG stellt den AN vom Ersatz für alle Aufwendungen, die sich aus unvollständigen oder fehlenden Angaben oder durch die Inanspruchnahme Dritter wegen fehlender Angaben des AG ergeben,  sowie von Ansprüchen Dritter frei.
(3)
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Kündigung
(1) Der Beratervertrag wird für die Projektlaufzeit geschlossen.    
(2)
Der Beratervertrag kann vom AG mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
(3)
Die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten. Bereits geleistete Vergütungen erstattet
der AN nicht.

(4)
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(5)
Der AN kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere
     wenn

a)
 der AG wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt, insbesondere z.B. nach Mahnung und Fristsetzung
 die
fällige Vergütung nicht bezahlt     

oder
b)
der Auftrag als solcher rechtswidrig ist

oder
c)
der AG schriftlich und uneingeschränkt erklärt, er wolle den Auftrag durch einen Dritten abwickeln   lassen.

§ 8 Vereinbarte Vetragsbedingungen

Einseitige Einkaufs-, Liefer- und Vertragsbedingungen werden nicht pauschal anerkannt, insbesondere
dann nicht, wenn erkennbar ist, daß der Auftraggeber im Sinne eines Claim-Managements einseitig Risiken aus der Angebotsanforderung und dem Vertragsabschluß auf den AN überwälzen will.
Die Vertragsbedingungen müssen vor Leistungserbringung ausverhandelt und schriftlich fixiert sein.


§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand       

Der geschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher Gerichtstand gilt Berlin,
dies gilt auch für Kaufleute und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.


§ 10 Salvatorische Klausel
       


Sollte eine der Bestimmungen nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, so gilt die gesetzliche
Bestimmung, die dem Sinn entspricht. Alle anderen Bestimmungen bleiben unberührt.


§ 11 Gültigkeit der Textfassung 

Es gilt ausschließlich die bei der technischen Unternehmensberatung R. Quandt hinterlegte schriftliche
und abgezeichnete Fassung dieser AGB bestehend aus 2 Seiten.




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