Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§
1 Geltungsbereich
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für den Beratervertrag zwischen der
technischen Unternehmensberatung R.
Quandt
als Auftragnehmer (nachfolgend "AN") und
dem Auftraggeber (nachfolgend "AG").
Neben dem Abschluß eines Beratungsvertrages
auf der Grundlage eines Formularvertrages ist die direkte
Zusendung eines Auftrages an den AN möglich. Der
AN nimmt den Auftrag durch schriftliche Bestätigung an.
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§ 2 Aufgaben
der Unternehmensberatung R. Quandt
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(1)
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Der AN erbringt Beratungssleistungen
im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfanges auf der Grundlage der
zur Verfügung gestellten Grunddaten und Anfangsannahmen.
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(2)
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Der AN erbringt
darüber hinaus Rechercheleistungen, Leistungen
des Projektmanagements und der
Buchnachschau für nicht besonders genehmigungsbedürftige
Vorhaben. Es erfolgt keine Buch- bzw. Bilanzprüfung
im Sinne des Bilanzrechts.
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(3)
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Der AN liefert
eine Ergebnisdokumentation in Form einer Präsentation sowie
in Papierform.
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§ 3 Erfüllungsort
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Der Erfüllungsort für
die zu erbringende Leistung ist der Sitz des Beratungsteams,
bei Firmen mit
mehreren Betriebsstätten der Sitz der Geschäftsleitung.
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§ 4 Pflichten
des Auftraggebers |
(1)
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Der AG versichert,
dass seine schriftlichen Angaben für den Auftrag
richtig, vollständig und verbindlich sind. Insofern
stellt er den AN von der Nachprüfung und Rechten
Dritter frei.
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(2)
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Der AG versichert,
dass der Auftragsunterzeichner zur Vergabe des Auftrages
berechtigt ist.
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(3)
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Der AG stellt
alle für die Auftragsabwicklung notwendigen Informationen
dem AN zur Verfügung und stellt, falls notwendig,
entsprechende Büroräume zur Verfügung.
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§ 5 Vergütung
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(1)
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Die Vergütungspflicht
ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag und
richtet sich in der Höhe nach dem darin vereinbarten
Stunden-, Tages oder Monatssatz zzgl. enstehender Fremd- und
Reisekosten. |
(2)
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Die Abrechnung erfolgt
monatlich.
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(3)
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Der AG gibt
eine Selbsterklärung über seine Zahlungsfähigkeit
ab, alternativ ist die Stellung einer Bankbürgschaft
möglich.
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(4)
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Bei Zahlungsverzug
ist der AN berechtigt nach den gesetzlichen
Bestimmungen Verzugszinsen zu
berechnen. Verzug tritt ein,
wenn der Zahlungseingang nicht zur Fälligkeit durch den
AN festgestellt werden kann und bedarf keiner weiteren
schriftlichen Mahnung.
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(5)
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Gelieferte Leistungen,
Teilleistungen, Recherche- und Überprüfungsergebnisse
begründen mit der Übergabe an den AG den Zahlungsanspruch
des AN und bedürfen keiner gesonderten
Übergabebestätigung.
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§ 6 Haftung
und Gewährleistung |
(1)
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Der AN haftet nur für von ihm oder
seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie
bei verschuldeter Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten.
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(2)
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Der AG stellt den
AN vom Ersatz für alle Aufwendungen, die sich aus
unvollständigen oder fehlenden Angaben oder durch die
Inanspruchnahme Dritter wegen fehlender Angaben des
AG ergeben, sowie von Ansprüchen Dritter
frei.
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(3)
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Die Gewährleistung
richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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§ 7 Kündigung |
(1)
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Der Beratervertrag wird für die Projektlaufzeit
geschlossen.
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(2)
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Der Beratervertrag
kann vom AG mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Folgemonats
gekündigt werden.
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(3)
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Die bis dahin
erbrachten Leistungen sind zu vergüten. Bereits geleistete
Vergütungen erstattet
der AN nicht.
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(4)
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Die Kündigung
bedarf der Schriftform.
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(5)
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Der AN kann
den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund
kündigen, insbesondere
wenn
a)
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der AG wesentliche
Vertragspflichten nachhaltig verletzt, insbesondere z.B. nach
Mahnung und Fristsetzung
die fällige Vergütung nicht bezahlt
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oder
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b)
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der Auftrag als solcher
rechtswidrig ist
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oder
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c)
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der AG schriftlich
und uneingeschränkt erklärt, er wolle den Auftrag
durch einen Dritten abwickeln
lassen.
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§ 8 Vereinbarte
Vetragsbedingungen
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Einseitige Einkaufs-,
Liefer- und Vertragsbedingungen werden nicht pauschal anerkannt,
insbesondere
dann nicht, wenn erkennbar ist, daß
der Auftraggeber im Sinne eines Claim-Managements einseitig
Risiken aus der Angebotsanforderung und dem Vertragsabschluß
auf den AN überwälzen will.
Die Vertragsbedingungen
müssen vor Leistungserbringung ausverhandelt und schriftlich
fixiert sein.
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§ 9 Rechtswahl
und Gerichtsstand
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Der geschlossene
Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher
Gerichtstand gilt Berlin,
dies gilt auch für Kaufleute und Personen
mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
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§ 10 Salvatorische
Klausel
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Sollte eine der
Bestimmungen nicht den gesetzlichen Anforderungen
genügen, so gilt die gesetzliche
Bestimmung, die dem Sinn entspricht. Alle
anderen Bestimmungen bleiben unberührt.
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§ 11 Gültigkeit
der Textfassung |
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Es gilt ausschließlich
die bei der technischen Unternehmensberatung R. Quandt hinterlegte
schriftliche
und abgezeichnete Fassung dieser AGB
bestehend aus 2 Seiten.
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